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Alt 20.04.2003, 16:19   #11
Yelda
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Registriert seit: 15.04.2003
Beiträge: 10
Yelda hat die Renommee-Anzeige deaktiviert
HI
Also dies vorweg: wir, d.h. die Fans bzw. Dritte können rechtlich gesehen nichts machen. Das ist richtig.
Ich habe der Person an dem Tag (Di ?) noch eine Mail gesendet, darin habe ich dargelegt, dass das was sie macht gegen geltendes Recht verstösst. Habe ihr gesagt, dass sie auf jeden Fall zur Verantwotung gezogen werden kann u. dass ich die Rechtsanwälte von Herrn Groenemeyer einschalten lassen werde.
Bei meiner Betrachtung habe ich auf das Gedicht von HG abgestellt; klar hat er sie veröffentlichen lassen, klar ist der Text schon mehrfach vervielfätigt, aber, der Sinn und Zweck der Veröffentlichtung war doch die Öffentlichkeit über den Verlust von Anna Henkel zu informieren; darüber hinaus wollte HG nicht, dass sein Gedicht missbraucht oder anderweitig benutzt wird. Deshalb kann der Urheber evtl auch die SZ dagegen vorgehen.
Ich bleibe also dabei: Urheberrecht findet hier Anwendung, mal ganz abgesehen davon, dass die Person auch einen Straftatbestand, "Verunglimpung Verstorbener" (Gratis dazu.....) verwirklicht haben könnte.
Die rechtliche Betrachtung ist doch jetzt auch ganz egal.... die Sache hat sich ja erledigt. Habt noch eine schöne Zeit! Bleibt gesund! Bleibt aufmerksam!
tschüss
yelda
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