|
|||||||
| Foren durchsuchen |
| Erweiterte Suche |
| Gehe zu... |
|
|
Themen-Optionen | Thema durchsuchen | Ansicht |
|
|
#11 |
|
the best bits of the past
Registriert seit: 11.08.2007
Beiträge: 638
![]() ![]() ![]() |
AW: Grönemeyer und Westernhagen wollen mehr Steuern zahlen (2010)
Grönemeyer wohnt doch wohl in London - na ja, glaube ich jetzt einfach mal.
MMW - keinen blassen Schimmer. Aber möglicherweise ist das in diesem speziellen Fall gar nicht so wichtig. Wegen diesem Doppelbesteuerungsabkommen: Ein in England lebender deutscher Sänger gibt ein Konzert Andererseits ist er in England mit seinem Welteinkommen in München. Er muß gem. § 49 EStG auf sein Einkommen, das er aus dem Auftritt erzielt, die Einkommensteuer zahlen, deren Höhe pauschaliert nach einem vereinfachten Verfahren berechnet wird. steuerpflichtig – er müßte also seine in Hamburg erzielten Einkünfte doppelt versteuern. Damit dies vermieden wird, regelt ein Doppelbesteuerungsabkommen zwischen England und Deutschland, welchem Staat das Besteuerungsrecht zufällt. Für die Darbietungen von Musikern und Schauspielern ist das der Auftrittsstaat, in diesem Fall also Deutschland. Also die ganze Abhandlung ist sehr interessant. Ich wußte das alles nicht so genau. Und da Grönemeyer seine Konzerte ja in erster Linie in Deutschland gibt und seine Alben auch in erster Linie in Deutschland verkauft, ist sein Wohnsitz in diesem Kontext vielleicht nur von zweitrangiger Bedeutung. Sollte ich hier was falsch verstehen - bitte gerne korrigieren.
__________________
„Die Geschichte lehrt die Menschen, dass die Geschichte die Menschen nichts lehrt.“
|
|
|
|
| Aktive Benutzer in diesem Thema: 1 (Registrierte Benutzer: 0, Gäste: 1) | |
| Ansicht |
Zur Linear-Darstellung wechseln |
Zur Hybrid-Darstellung wechseln |
Baum-Darstellung |
|
|