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#6 |
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Benutzer
Registriert seit: 15.01.2007
Ort: Berlin
Beiträge: 38
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AW: Rechtsfrage...
jipp, kann ich nur nochmal bestätigen das de dir da keinen bären aufbrummen lassen musst - wenn dir im vorhinein nichts von vergütung eines kostenvoranschlages gesagt wurde noch du irgendetwas unterschrieben hast - bist du auch zu nix verpflichtet - zumal es sowieso eine sauerei ist dich wegen so einem bockmist 8 monate warten zu lassen - das ist ja wirklich schon lächerlich^^
![]() daher, um es in grönis worte zu fassen "lache, wenns nicht zum weinen reicht" ...mfg cazz ![]()
__________________
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