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Alt 06.01.2009, 05:54   #1
Rupp
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 06.01.2009
Beiträge: 1
Rupp ist zur Zeit noch ein unbeschriebenes Blatt
ich bin Künstler, wie komme ich hier raus

Sehr geehrte leser,
trotz allgemeiner Zustimmung wie ich hier für die Rechte der Straßenkunst kämpfe,
werde ich ohnmächtig gemacht hier wieder raus zu kommen.
Wer weiß rat
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Leserbrief Nr. 1
…Sehr geehrter Herr Rupp…
dass Ihnen widerfahrene Unrecht hat mich zutiefst bewegt. Ich bin erschüttert, mit welcher Arroganz Ihnen seit mehr als vierzig Jahren Ihre von der Verfassung garantierten Rechte verwehrt werden. Umso bewundernswerter ist die Ausdauer, die Kreativität, die Selbstlosigkeit mit welcher Sie für die Freiheit der Künste streiten. Weiter so! Unsere Welt wäre eine bessere, gäbe es mehr Menschen wie Sie.
R.A. Maus
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Leserbrief Nr. 2
…Guten Abend,
auch ich habe anfänglich nicht ganz verstanden, worum es hier eigentlich geht, habe mir aber dann doch ein paar Minuten Zeit genommen und mir einige Links angeschaut.
Mit dem Juristen"deutsch" - kann ich zwar auch nicht viel anfangen, - eigentlich eine unglaubliche Vergewaltigung und Verunstaltung von Sprache, aber ich kann jetzt einigermaßen nachvollziehen worum es Herrn Rupp geht:
er hat es einfach satt von präpotenten, obergescheiten, hämischen und hinterhältigen, beamteten Menschenquälern schikaniert zu werden.
Man lässt diesen Menschen mit einer unglaublichen Häme, die einen an längst vergangen geglaubte Zeiten erinnern, im Kreis laufen und ist sich nicht zu blöd ihn auch noch zu verarschen.
Man sollte solche "Beamten" aus ihren geschützten Werkstätten einmal auf die Straße jagen, damit sie merken wie "schwer" man mit Straßenkunst seinen Lebensunterhalt verdienen kann
meint
Gottfried Frais
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Bei der Schikane durch Staatsdiener geht es darum, dass durch den verfassungsrechtlichen Prüfbescheid -1-BvR-189-81- und den Prüfbescheid -- 1 BvR 816/82 –
zwar festgestellt wird der Straßenkunst die gleichen Rechte zufallen die Bereits in der im Mephisto-Urteil Verfassungsrechtlich definiert wurden.
Siehe
http://www.servat.unibe.ch/dfr/bv067213.html

Ich Trotzdem immer wieder neu beweisen soll, dass man für die Straßenkunst in Fußgängerzonen keiner Straßen-verkehrs-rechtliche Erlaubnis bedarf.
die man von Amtswegen nicht erteilen will.
Dass Ordnungsamt Düsseldorf und oder in Köln erklären einfach. ..Dass ich die Gerichts-Entscheidung nicht lesen könne, damit auch denn Sinn der Kunstfreiheitsgarantie nicht begreifen würde.
Siehe
http://home.arcor.de/kunstmacher/wastext/weegen0003

Daraufhin werde ich durch Beschluss Oberverwaltungsgericht - für das Land NRW.
endgültig auf Dummkopf und unbelehrbaren Querulanten diffamiert.
9 b 2119 / 85 -----14 K 1987 / 84.
S0o gesehen sucht und findet die Behörde eine andere Lösung, Straßenkunst aus den Fußgängerzonen zu verdrängen.
Man nimmt mir exemplarisch und spezialpräventiv den Gewebeschein weg, um zu beweisen, dass das verkaufen von Waren in Fußgängerzonen „eh“ nichts mit der Kunstfreiheitsgarantie zu tun hat!
Siehe Hier
http://home.arcor.de/kunstmacher/wastext/garch

Ich werde Schuldig ohne Schuldig zu sein.
Und gegen eine Formal Juristerei ist bekannt schwer anzukommen...
Siehe
http://home.arcor.de/kunstmacher/wastext/umsonst


Auch hier wiegelt das Verwaltungsgericht Düsseldorf wieder ab,
ES SEI BLÖDSINN, der Mann glauben machen will, dass Ihm durch die rechtskräftigen Ordnungsstrafen, Unrecht und materieller Schaden entstanden sei.
An den Bestrafungen zu Erziehungszwecken war von Rechtswegen nichts auszusetzen.


Siehe Verwaltungsgericht Düsseldorf in Folge des Beschluß oben

Erst 1996 das Bundesverwaltungsgericht. zwischen den Zeilen einer anderen Fallentscheidung, darauf aufmerksam macht, dass auch Straßenkünstler einen Rechtsanspruch darauf haben. Bilder ohne einen Kommunalpolitischen Vorbehalt in Fußgängerzonen verkaufen zu dürfen.
Wird der Fall vom Verwaltungsgericht Düsseldorf weiter unwesentlich gehalten.
Mein Gott, ...dann gebt dem Mann doch eine Erlaubnis, dann ist ruhe im Karton.
Siehe hier
http://home.arcor.de/kunstmacher/wastext/ewig
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Müßig zu erwähnen, dass die Behörde nicht die Bohne daran denkt Straßenkunst ohne jede Einschränkung erlauben zu wollen.
Die Erlaubnisfreiheit der Straßenkunst wird auf das malen und herstellen reduziert, das Verkaufen aber weiter dem Vorbehalt einer Sondernutzungserlaubnis unterworfen.
Siehe hier
http://home.arcor.de/kunstmacher/wastext/hrecht

So bleibt Verwaltungsintern alles wie gehabt. Straßenkunst hat nichts mit der Kunstfreiheit zu tun und damit Basta!
siehe
http://home.arcor.de/kunstmacher/wastext/erwin

Ich hätte und habe echt kein Problem damit, in einer Fußgängerzone für die Straßenkunst um eine Formalerlaubnis zu fragen, die darf aber nicht Sondernutzungserlaubnis heißen, die nach wie vor, nach freien Ermessen einer Behörde verweigert werden darf.
siehe
http://home.arcor.de/kunstmacher/wastext/kassierte

Ich bin Künstler, wie aber komme ich hier raus? Wenn sich kein Richter und kein Anwalt mehr den Arsch aufreißt, im Sinne des Kunstfreiheit eines Straßenkünstlers tätig zu werden ?
Siehe hier
http://home.arcor.de/kunstmacher/wastext/abwehr

Das alles kann doch nicht nur an einem Künstlerfeindlichem Neo System liegen.

Oder doch?

Mit freundlichen Grüßen.
H. G. Rupp
Rupp ist offline  
 


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