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07.02.2007, 14:36 | #1 |
Bist du da?!?
Registriert seit: 09.02.2001
Ort: Eddies Eisbar - das Schleckerparadies
Beiträge: 3.172
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Rechtsfrage...
vielleicht habe ich ja glueck und der ein oder andere "rechtsverdreher" tummelt sich hier im forum und ist bereit mir einen kleinen tipp zu geben.
folgendes problem: ich habe im mai 2006 einen defekten bohrhammer in eine reparaturwerkstatt gebracht. die schlagbohrfunktion war defekt, die bohrmaschinenfunktion hingegen noch funktionstuechtig. meine frage war zunaechst, ob ich mit meinem anliegen in dem geschaeft richtig sei, weil ich wusste, dass dort fuer gewoehnlich nur groessere maschinen repariert werden. aber man versicherte mir "dass man das schon hinbekommen wuerde.." und ich liess das geraet mit dem wunsch, einen kostenvoranschlag zu bekommen, dort. 3 wochen vergingen und ich hoerte nichts. dann rief ich dort mal an und fragte wie der stand der dinge sei. daraufhin sagte man mir, dass er das geraet nicht oeffnen konnte, weil man einen spezialschluessel benoetigen wuerde und er so die maschine zum hersteller schicken musste. und die sich noch nicht gemeldet haetten. ich wartete also wieder 3 wochen und rief dann erst an. bekam ich die antwort "ja, die reparatur wuerde XXX betragen". in meinen augen lohnte sich keine reparatur, weil man fuer nur einige euros mehr schon ein neues geraet bekommt. also teilte ich mit, dass ich keine reparatur wuenschen wuerde und das geraet so wieder abholen wuerde, weil ja schliesslich die bohrmaschinenfunktion noch intakt waere. soweit, so gut... es vergingen wieder einige wochen... dann bekam ich eine rechnung dieser firma ueber 23 euro. fuer angefallene portokosten und den kostenvoranschlag. war ich schon das erste mal sauer, dass ich sofort eine rechnung bekam, obwohl das geraet noch nicht wieder zurueck war. ich also in diese werkstatt gefahren und wollte meine maschine abholen. da praesentierte mir der chef mit einem breiten grinsen meinen bohrhammer in allen einzelteilen... bis auf die letzte schraube zerlegt! da bin ich ja mal dezent ausfallend geworden und habe ihn gefragt, was ich mit diesem schrotthaufen jetzt anstellen soll so koennte ich das ja nur in die tonne kloppen. sagte mir der chef dann recht verlegen, dass er das teil versuchen wuerde zusammenzubauen. sach ich, "schoen, diese 23 euro zahl ich erstmal nicht und wie machen wir das jetzt mit dem zusammenbauen? das kostet mich ja dann auch wieder geld fuer nix." sagt er "ne, ne.. das machen wir dann so" wochen vergingen... ich rief an was mit der maschine ist "oh, hab ich noch nicht gemacht, ich meld mich bei euch" .. wochen vergingen.. ich rief an "noch nicht fertig, ich meld mich bei euch" ... wochen vergingen mahnung flattert ins haus ueber diese 23 euro ich stinkesauer und ruf dort an "oh, schuldigung, das muss meine frau rausgeschickt haben ne, das muessen sie jetzt nicht zahlen ich kuemmer mich um die maschine" ... wochen vergingen ich ruf an "ja, ich habs fast, mir fehlt da ein teil .. auf das warte ich noch vom hersteller .. ohne das kann ich es nicht zusammenbauen... ich meld mich bei euch" wochen vergingen ich ruf an "teil ist noch nicht da ich meld mich bei euch" wochen vergingen ... ich fahr hin und siehe da das maschinchen ist zusammengebaut hat ja auch nur knapp 8 monate gedauert chef war nicht da als ich maschine abgeholt hab, so sagte ich seiner frau im buero, dass ich nach diesem theater nicht mehr gewillt bin, diese 23 euro zu zahlen. zum einen haette ich keinen auftrag erteilt die maschine zum hersteller zu schicken, wenn ihnen dadurch kosten entstanden sind, kann ich da nichts zu und zum anderen habe ich keinen auftrag/AGB's unterschrieben der besagt, dass ein kostenvoranschlag zu vergueten ist. nun meine frage bin ich tatsaechlich im recht? ich habe gelesen, dass kostenvoranschlaege in der regel kostenlos sind. sonderfaelle gibt es da schon, aber da wuerde ich meinen fall nicht zu zaehlen. und da es so ist, dass kostenvoranschlaege im zweifelsfall kostenlos sind, haette man mit mir im vorfeld ein entgeld vereinbaren muessen oder ich haette durch meine unterschrift AGBs annehmen muessen in denen die bezahlung von kostenvoranschlaegen geregelt ist. sehe ich das richtig? ganz ehrlich, im normalfall haette ich diese 23 euro gezahlt und haette mich geaergert. aber nach dieser zeit und diesem hin und her, seh ich das einfach nicht ein.
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In jedes Tal schauen die Sterne… 💫 |
07.02.2007, 14:58 | #2 |
Ohne Ü fehlt Dir was!
Registriert seit: 16.05.2003
Ort: DTM Airport
Beiträge: 2.531
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AW: Rechtsfrage...
habe keine ahnung von rechtlichen angelegenheiten und kann dir leider nicht helfen, aber gehandelt hätte ich genauso wie du!
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Zwei kleine **** wollten ganz schnell rein, einen schmiss der **** raus, da war er ganz allein. |
07.02.2007, 15:40 | #3 | |
Houseism
Registriert seit: 02.08.2005
Ort: Hofburg
Beiträge: 2.132
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AW: Rechtsfrage...
Zitat:
mein bruder(jurastudent) sagt das du vollkommen im recht bist.... du bist nicht verpflichtet die portokosten des unternehmens zu bezahlen.....
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"Schan`n `m Blck La`n ss wigmaaalt deinGdankn snd nsch mea bmia streichelsmechasch ölli schtril ma graut voDi" |
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07.02.2007, 17:33 | #4 |
Puhdys-Fan
Registriert seit: 12.01.2003
Beiträge: 1.135
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AW: Rechtsfrage...
Her steht einiges drin:
http://www.frankfurt-main.ihk.de/recht/themen/vertragsrecht/kostenvoranschlag/index.html Ich hätte aber wahrscheinlich spätestens als die das einschicken wollten, die Notbremse gezogen bzw. genauestens nachgefragt. L.
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Alt wie ein Baum, möchte ich werden... |
08.02.2007, 07:48 | #5 | |
Bist du da?!?
Registriert seit: 09.02.2001
Ort: Eddies Eisbar - das Schleckerparadies
Beiträge: 3.172
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AW: Rechtsfrage...
Zitat:
danke schonmal an sassis bruder. haette ich auch getan, wenn ich davon gewusst haette. das geschah ja ohne absprache.
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In jedes Tal schauen die Sterne… 💫 |
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16.03.2007, 20:29 | #6 |
Benutzer
Registriert seit: 15.01.2007
Ort: Berlin
Beiträge: 38
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AW: Rechtsfrage...
jipp, kann ich nur nochmal bestätigen das de dir da keinen bären aufbrummen lassen musst - wenn dir im vorhinein nichts von vergütung eines kostenvoranschlages gesagt wurde noch du irgendetwas unterschrieben hast - bist du auch zu nix verpflichtet - zumal es sowieso eine sauerei ist dich wegen so einem bockmist 8 monate warten zu lassen - das ist ja wirklich schon lächerlich^^
daher, um es in grönis worte zu fassen "lache, wenns nicht zum weinen reicht" ...mfg cazz
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11.04.2007, 08:45 | #7 |
Ich versteh
Registriert seit: 24.01.2001
Ort: Templin/Herzfelde
Beiträge: 841
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AW: Rechtsfrage...
Moin,Moin,
hat hier schon jemand von einem gewissen "Rechtsanwalt" Olaf Tank gehört bzw. Mails bekommen ? Scheint ja ein Betrüger zu sein der Schlingel, Google spuckt jedenfalls nichts gutes über ihn aus. Sollte man auf die Mahnmails überhaupt reagieren oder gleich Anzeige erstatten, zumal sich in den Anhängen dieser Mails immer Viren befinden ?
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Wenn ein Kind Anerkennung und Freundschaft erfährt, lernt es, Liebe auf der Welt zu finden. |
11.04.2007, 09:36 | #8 |
viel mehr...
Registriert seit: 10.01.2001
Beiträge: 2.930
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AW: Rechtsfrage...
du musst unterscheiden:
- olaf tank hat für die "schmidtlein gbr" gelder eingefordert von leuten, die auf miese tricks reingefallen sind, zb: auf sms-heute.com angemeldet aufgrund großen versprechens "kostenlos" sms verschicken zu können. dabei haben sie das ganz, ganz kleingedruckte überlesen, in dem steht, dass die mitgleidschaft geld kostet und man mind. 2 jahre langen vertrag hat = viel geld loswerden muss. ich würde wenn ich auf so einen trick hereingefallen wäre die mahnungen ignorieren. die werden von mal zu mal bedrohlicher, aber das ist nur heisse luft. - neuerdings sind spam-mails im umlauf, die aussehen, als wären sie von olaf tank, dabei aber nur virenverseuchter spam sind. diese mails natürlich einfach löschen. anzeige erstatten bringt nichts. |
11.04.2007, 09:44 | #9 |
Ich versteh
Registriert seit: 24.01.2001
Ort: Templin/Herzfelde
Beiträge: 841
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AW: Rechtsfrage...
Aha, vielen Dank. Bei mir ist wohl letzteres der Fall, die Mail die ich gestern bekommen habe hatte einen Virus im Anhang und ein Absendedatum von 1999, also werde ich mir mal keinen Kopf machen.
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