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Alt 22.12.2006, 09:05   #13
Fisch im Netz
Bist du da?!?
 
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AW: Konzert beim G8 Treffen in Heiligendamm

muss man eigentlich immer gleich klagen, wenn man eine gegendarstellung wuenscht? oder ist da jetzt einfach zu vermuten, dass die zeitung eine anfrage auf gegendarstellung erstmal abgelehnt hat? denn irgendwie ist das ja nun nicht so eine wahnsinnig brisante meldung gewesen, bei der man annehmen koennte, dass die zeitung in jedem fall auf ihrer falschmeldung beharren wolle.

Zitat:
Herbert Grönemeyer verklagt Ostsee-Zeitung

21.12.2006: Rostock/MVr Vor dem Landgericht Rostock wurde heute (21-12-06) ein Antrag auf Gegendarstellung des Rocksängers Herbert Grönemeyer gegen die Ostsee-Zeitung (OZ) verhandelt.

Foto: Archiv

Wie die OZ am 11.10.2006 berichtete, wollten G8-Gegner dem Sänger eine Bühne am Zaun in Heiligendamm zur Verfügung stellen. Darauf ließ Grönemeyer in einer Presseerklärung verlauten, er habe mit der Linkspartei.PDS oder dem Widerstandsnetzwerk Dissent nichts zu tun. Geplant sei vielmehr ein Konzerttag unter Beteiligung internationaler Künstler.
Nach einer OZ-Recherche soll es dazu bereits Gespräche mit dem Oberbürgermeister gegeben haben, in welchen es darum ging, die Veranstaltung auf dem IGA-Gelände durchzuführen. Dabei sei auch ein Eintrittspreis von zwei Euro im Gespräch gewesen, so die OZ. Die Zeitung titelte dann am 13.10: "Grönemeyer holt Stars zum G8-Gipfel" und kündigte an: Tickets sind bereits in zwei Wochen zu haben.
Grönemeyer, dem das alles viel zu voreilig und zu konkret ist, verlangt jetzt von der OZ eine Gegendarstellung: Es sei nicht klar, ob das Konzert einen ganzen Tag fülle und der Preis stehe auch noch nicht fest. Er wolle keine Erwartungen wecken, die dann doch nicht erfüllt würden.
Das Landgericht hob heute die ursprünglich erlassene vorläufige Verpflichtung zum Abdruck der Gegendarstellung auf und wird im Januar endgültig entscheiden. Beobachter rechnen damit, dass Grönemeyer in dieser Angelegenheit letztlich unterliegen wird.
MVregio Rostock red/hro
quelle http://www.mvregio.de
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