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@ jessepete
Ja, dass man sich bei Ebay melden kann bei zweifelhaften Auktionsangeboten, wußte ich. Nur bei diesem Angebot handelte es sich doch um einen rein objektiv "normalen" Zeitungsausschnitt. Er war damals ganz legal, öffentlich erhältlich. Es ist heute "lediglich" moralisch bedenklich so etwas zu versteigern. Und eine Kategorie zu Beschwerden wegen moralischer Bedenken gibt es bei Ebay nicht. Zumindest hab ich die nicht gefunden. Das ist eben mein Problem... ich fürchte, dass man offiziell gegen solche Versteigerungen gar nichts machen kann.
Oder ist ein Jurist unter uns, der uns mal aufklären könnte? Es würde mich wirklich mal interessieren wie man gegen so etwas vorgehen kann. Vielleicht Yelda? Du hast ja schon so schön mit einigen §§ jongliert. Haben sich Deine Vermutungen bestätigt oder muß man doch anders vorgehen als Du vermutet hast?
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In jedes Tal schauen die Sterne… 💫
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