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Zitat von neue.welt
Man müßte nun wieder den LV-Juristen fragen, wie so ein Verbot zu rechtfertigen ist. Ich würde jetzt eher auf das Recht des Künstlers am eigenen Bild tippen. Nur, weil er sich auf eine Bühne stellt, verzichtet er ja nicht automatisch darauf. Nur ein Tip, kein Wissen.
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Bestimmt greifen in diesem Punkt jede Menge Sonderregeln in Bezug auf Prominente generell.
Was mich hier aber auch noch interessiert sind die Pressefotographen. Wo willigt man ein, dass man auf kommerziell genutzten Fotos abgelichtet wird?
Teilweise gibt es ja nur Fotos vom Publikum, auf denen es nicht nur als "Dekoration" gilt.
Zitat:
Zitat von neue.welt
Was zur Hölle ist Trainspotting? Sind das Bahnfans, die Zugfotos sammeln? [...] Der Zug wird wohl kaum klagen, aber wie ist es mit dem Zugfahrer? Der ist dabei ja sehr wohl im Focus, wenn auch ungewollt.
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Genau, selber betreibe ich dieses Hobby nur so selten, dass ich überhaupt nicht in der Materie drin bin und die Fotos auch nicht veröffentliche.
Daher kann ich dir die Frage auch nicht abschließend beantworten. Ich meine mich an eine Regelung erinnern zu können, die dem Triebfahrzeugführer durchaus das Recht aufs eigene Bild eingestehen, es aber im Normalfall toleriert wird. Meistens erkennt man durch die Scheibe aber eh kaum was.
Zitat:
Zitat von neue.welt
Mich interessiert ehrlichgesagt mittlerweile die Wasser-Frage am meisten, nachdem ich nun auch noch ein paar Minuten über meinen Post gegrübelt habe.
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Ich zitiere mich mal selber, da ich heute schon auf ähnliche Gedanken gekommen bin:
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Wenn es nicht so aufwendig wäre, müsste man wirklich mal, falls man aufgrund von fehlender Flüssigkeitsaufnahme auf einem Konzert umkippt, eine Klage wegen Körperverletzung einreichen und vielleicht noch einbauen, dass man ja einen Teil der bezahlten Leistung dadurch nicht wahrnehmen konnte.
Leider habe ich aber keine Ahnung, ob so eine Klage außerhalb der USA funktioniert.
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Eine kurze Recherche hat zu erschreckend wenigen Ergebnissen geführt.
Jedes Jahr finden tausende Konzerte statt, aber anscheinend wurde diese Situation noch nie umfassend geklärt.
Es wird immer nur auf das Hausrecht des Veranstalters verwiesen.