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Inwiefern versteht sich ein Fotoverbot (auch ohne Hinweise) generell von selbst? Geht es darum, dass andere Konzertbesucher "ungewollt" mit abgelichtet werden?
Wenn ich mich richtig erinnere, dann gelten z.B. beim Trainspotting an Bahnsteigen die Fahrgäste nur als "Beiwerk" und solange das Hauptaugenmerk auf dem Zug liegt, gibt es da keine rechtlichen Probleme.
Ähnlich dürfte es sich doch auch auf Konzerte übertragen lassen.
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Dass das verboten ist, habe ich noch nie anders erlebt. Das ist für mich irgendwie eine Selbstverständlichkeit, die ich nicht anders kenne, ebenso wie die Tatsache, dass das Verbot ignoriert wird.
Man müßte nun wieder den LV-Juristen fragen, wie so ein Verbot zu rechtfertigen ist. Ich würde jetzt eher auf das Recht des Künstlers am eigenen Bild tippen. Nur, weil er sich auf eine Bühne stellt, verzichtet er ja nicht automatisch darauf. Nur ein Tip, kein Wissen.
Nachtrag 2: Hausrecht... damit lässt sich fast alles rechtfertigen.
Was zur Hölle ist Trainspotting? Sind das Bahnfans, die Zugfotos sammeln? Habe ich noch nie gehört, das Wort. Gut, die Fahrgäste sind Beiwerk. Da ist mir geläufig, dass Beiwerk nicht auf dieses Recht am eigenen Bild pochen kann. Auch kein Wissen. Der Zug wird wohl kaum klagen, aber wie ist es mit dem Zugfahrer? Der ist dabei ja sehr wohl im Focus, wenn auch ungewollt.
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Genau, an dieses Angebot erinnere ich mich auch noch. Habe es 2010 (?) bei den Fantastischen Vier dankend angenommen und mich gewundert, dass es so was nicht auch bei Grönemeyer gibt.
Allerdings würde ich bei dieser Möglichkeit nur ein Ton- und Filmaufnahmeverbot gutheißen, da hier ja nichts optisches verkauft wird. MP3-Dateien lassen sich so schlecht in Fotoalben kleben.
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Bei Fotos muss man das wohl etwas differenzierter sehen (s.o.)
Ich finde es wirklich schade, dass dieses Beispiel von Simfy nicht Schule gemacht hat. Das kann ich immer nur wieder betonen. Wo man doch sonst keine Grenzen beim Geldmachen kennt, verstehe ich nicht, warum man diese Option auslässt.
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Ganz ehrlich - wenn ich ein Schild gesehen hätte (und das habe ich wirklich nicht, obwohl ich eine ganze Weile vor Einlaß vor dem Eingang gewartet habe!), hätte ich nicht gefilmt, bzw. wenn ich doch gefilmt hätte, wäre ich nicht so blöd gewesen, und hätte die Videos hochgeladen! Ich hatte zudem vorher extra auf youtube nachgeschaut, ob dort Fan-Videos von Grönemeyer sind und da dort eine ganze Menge waren, bin ich davon ausgegangen, dass es vom Künstler/Management toleriert wird (war ja offensichtlich bisher so). Wie schon zuvor geschrieben, es gibt eine Latte von Künstlern (und zwar groß und international), die so etwas tolerieren. Dass nun dagegen vorgegangen wird, finde ich schade (aus o.g. Gründen), ist aber wie zuvor schon gesagt das gute Recht der Rechteinhaber (dafür haben sie ja selbige) - was ich nur erwarte (und, wie ich finde, erwarten darf) ist eine öffentliche Ansage über einen Kurswechsel.
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Es wurde toleriert. Verboten war das schon immer. Das nehmen einige lockerer, andere eben nicht. Man frage mal die Ärzte zum Thema Bootleg. Die haben auf ihrem offiziellen Internetauftritt eine Seite verlinkt, wo sowas zum Download steht.
Welcher "Trottel" im Grönemeyer-Management da die falsche Taste gedrückt hat, werden wir wohl nie erfahren, aber klar ist: Das alles ist verboten und es bedarf keiner Rechtfertigung, ein Verbot, das bisher eher lasch gehandhabt wurde nun durchzusetzen.
Mich interessiert ehrlichgesagt mittlerweile die Wasser-Frage am meisten, nachdem ich nun auch noch ein paar Minuten über meinen Post gegrübelt habe. Wenn zu der Sache mal jemand eine Antwort liefern könnte, ob stimmt, was ich da vonwegen Wasser verweigern schrieb, würde mich das freuen, denn die Fotos, das ist irgendwie ein Ärgernis und Luxusproblem. Dass man auf Konzerten dehydriert und das zumindest billigend in Kauf genommen wird, wenn nicht gar durch Getränke abnehmen herbei geführt wird, finde ich da wenn wir uns schon im Bereich der Kritik an solchen Veranstaltungen bewegen viel schlimmer.