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AW: A never ending questionnaire...
Zitat:
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Zitat von http://www.kba.de/
Tilgungsfristen / Verkehrszuwiderhandlungen
* 2 Jahre
bei einer Ordnungswidrigkeit (bei Tilgungshemmung jedoch nicht länger als fünf Jahre).
* 5 Jahre
bei Straftaten, die nicht im Zusammenhang mit Alkohol oder Drogen stehen.
bei Verboten oder Beschränkungen, ein fahrerlaubnisfreies Fahrzeug zu führen.
* 10 Jahre
bei Straftaten, die im Zusammenhang mit Alkohol und Drogen stehen.
bei Entziehung, Versagung oder Erteilungssperre der Fahrerlaubnis.
Einträge und Punktestände sind nach Ablauf der Tilgungsfrist + einem Jahr gelöscht und nicht mehr nachvollziehbar.
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Mußt du auch gleich zur Arbeit?
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....will alles, erspar mir nichts; noch lange nicht kuriert; ich brauch viel mehr, viel mehr als genug.... "Ich lieb dich strubbelig!"  Herbert: "Die zittern immer so!" "Wo haste DEN denn getroffen?
That was you?
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