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Alt 25.04.2007, 08:55   #6958
Feechen
"H"-Typ-Tourhase
 
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Feechen hat eine strahlende ZukunftFeechen hat eine strahlende ZukunftFeechen hat eine strahlende ZukunftFeechen hat eine strahlende ZukunftFeechen hat eine strahlende ZukunftFeechen hat eine strahlende ZukunftFeechen hat eine strahlende ZukunftFeechen hat eine strahlende ZukunftFeechen hat eine strahlende ZukunftFeechen hat eine strahlende ZukunftFeechen hat eine strahlende Zukunft
AW: A never ending questionnaire...

Zitat:
Zitat von http://www.kba.de/
Tilgungsfristen / Verkehrszuwiderhandlungen

* 2 Jahre

bei einer Ordnungswidrigkeit (bei Tilgungshemmung jedoch nicht länger als fünf Jahre).

* 5 Jahre

bei Straftaten, die nicht im Zusammenhang mit Alkohol oder Drogen stehen.

bei Verboten oder Beschränkungen, ein fahrerlaubnisfreies Fahrzeug zu führen.

* 10 Jahre

bei Straftaten, die im Zusammenhang mit Alkohol und Drogen stehen.

bei Entziehung, Versagung oder Erteilungssperre der Fahrerlaubnis.

Einträge und Punktestände sind nach Ablauf der Tilgungsfrist + einem Jahr gelöscht und nicht mehr nachvollziehbar.
Mußt du auch gleich zur Arbeit?
__________________
....will alles, erspar mir nichts; noch lange nicht kuriert; ich brauch viel mehr, viel mehr als genug....
"Ich lieb dich strubbelig!"
Herbert: "Die zittern immer so!"
"Wo haste DEN denn getroffen?

That was you?
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