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nix zu machen, und in den 106-111geht es nur um ..."verfielfältigt, verbreitet, öffentlich wiedergibt".."ohne zustimmung des urhebers"..
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..das heißt dann wohl, ich darf die anzeige oder irgendeinen zeitungsartikel et cetera nicht vervielfältigen und an andere leute versenden oder wie ?? ich bin mir nicht mehr ganz sicher: gilt das auch für nicht kommerzielle zwecke ? dann darfst du mich nämlich verklagen !

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rein intuitiv würd ich übrings auch sagen, daß die versteigerung eines solchen artikels hier nicht rechtlich angreifbar ist.
moral ist letztendlich -solange sie keine allgemein anerkannten sittenverstöße betrift, eine sehr willkürliche, persönliche angelegenheit. das "moralisch verwerfliche" liegt hier für mcih im auge des betrachters. würd diejenige person die anzeige an jemanden verschenken, hätte ich ehrlich gesagt auch überhaupt keine probleme damit.
es ist eigentlich nur schlimm zu sehen, wie die leute auch noch aus dem letzten schnipsel geld rauszuschlagen versuchen. das empört mich.
//rechtlich anders sähe es wohl aus, wenn der verfasser der zeilen einwände gegen die versteigerung äußern würde. dann könnte man wohl eher rechtlich dagegen vorgehen (mit bezug auf urheberrecht-denk ich).
@grenzwertig: weißt du das ??
fände das nun spannend zu wissen...

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