Zitat:
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Zitat von sie2
Schon - aber die haben ihn freisprechen müssen weil die BEWEISE nicht gereicht haben
oder nicht eindeutig genug waren,
NICHT WEIL ER UNSCHULDIG IST !!!!!
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falsch.
der maßstab für schuld oder unschuld sind beweise. sind sie nicht ausreichend, ist man unschuldig. und das ist auch gut so.