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AW: Studiengebühren
Als Mutter zweier schulpflichtiger Kinder mache ich mir schon länger Gedanken über dieses Thema.
Studiengebühren?
-Ja, aber nur für diejenigen, die ihre Regelstudienzeit um mehr als 2 Semester über-
schreiten.
-Ja, aber nur dann, wenn das Geld sofort den Hochschulen zur Verfügung gestellt
wird und nicht wieder in irgend einem Haushaltsloch verschwindet.
Es bleiben jedoch noch viele Fragen offen. Wer haftet, z.B. wenn die Gebühr nicht gezahlt wird: die Eltern? Was sollen die Eltern eigentlich noch alles leisten?
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