Zitat:
Zitat von *Annika*
Gibt's in Wien eigentlich auch ne Sperrstunde um 23 Uhr wie bei anderen Konzerten?
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Herbert hat in Wien so weit ich mich erinnern kann, auf "Strafzahlungen" noch nie drauf hingewiesen. Hab folgendes gefunden und ich finde, das ist eine " übrige Veranstaltung", im Freien ist es auch nicht - also nehmen wir 2 Uhr.


oder als Volksbelustigung ... das ist dann wenigstens 24 Uhr.


Sperrzeiten für Veranstaltungen (§ 26)
Veranstaltungen dürfen nicht vor 6 Uhr beginnen und müssen zu folgenden Zeiten beendet sein:
• Veranstaltungen, die in Verbindung mit einem Gastgewerbe stattfinden, eine halbe Stunde vor der für diesen Betrieb jeweils geltenden gewerblichen Sperrstunde,
• die übrigen Veranstaltungen – außer im Freien – um 2 Uhr.
• Veranstaltungen, die im Freien stattfinden, müssen spätestens um 22 Uhr beendet sein, wobei jedoch in den traditionellen Wiener Heurigengebieten musikalische Unter-haltungen im Freien im Rahmen von Buschenschanken erst um 23.00 Uhr, an Freita-gen und Samstagen erst um 23.30 Uhr beendet sein müssen.
• In den vorhin schon genannten Volksbelustigungsarten ist eine eigene Sperrzeit vor-gesehen (24 Uhr).