ich bezweifle, dass irgendjemand die eissporthalle mit dem örtlichen fußballstadion verwechselt hat

besondere verwechslungsgefahr sehe ich da nämlich eigentlich nicht...
aber schon klar: grundwasseranstieg, infrastrukturprobleme... ist ja auch das erste mal, dass dort ein konzert stattfinden soll - und wenn der boden und die straße schlecht sind, liegt es ja auch nahe, ein konzert, das für 30.000 leute ausgelegt war, in eine 6000er halle zu verlegen
kann man denn bei einer ortsverlegung sein ticket zurückgeben? oder geht das grundsätzlich nur bei terminverschiebungen?