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Alt 28.03.2010, 21:21   #1
vinto
Extrem gutaussehend
 
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vinto kann auf vieles stolz seinvinto kann auf vieles stolz seinvinto kann auf vieles stolz seinvinto kann auf vieles stolz seinvinto kann auf vieles stolz seinvinto kann auf vieles stolz seinvinto kann auf vieles stolz seinvinto kann auf vieles stolz seinvinto kann auf vieles stolz sein
Neuregelung FSK und USK ab 1.4.2010

Ab 1. April (kein Scherz) werden die Regelungen für die Kennzeichnungen bei Filmen und Videospielen im Sinne des Jugendschutzes verändert.
Ab dann dürfen nur noch Bildträger verkauft werden, die auf der Vorderseite der Verpackung unten links ein ca. 34x34mm großes Kennzeichen haben das besagt für welche Altersklasse das jeweilige Medium freigegeben ist.
Neue Spiele und DVDs mussten ab Mitte 2008 die neuen Kennzeichnungen haben. Die alten kleinen Hinweise auf der Rückseite waren nicht mehr ausreichend. Es gab eine Übergangsfrist in der Altbestände noch ohne Kennzeichnung bis zum 31.03.10 weiterverkauft werden dürfen. Ab 1.4.10 müssen die Reste aber nicht verschrottet werden, sondern können durch Nachkleben von entsprechenden Kennzeichnungen (Aufkleber) auf die besagte Stelle links unten auf der Verpackung ergänzt werden.

Doch es betrifft nicht nur gewerbliche Händler!

Wenn ein privater Flohmarkt oder Ebayverkäufer seinen alten Heimat- oder Zeichentrickfilm, es muss ja nicht mal eine geschnittene Fassung des Kettensägenmassakers sein, verkloppen will, droht ihm ohne so einen Aufkleber ab 1.4.2010 Ungemach.

Festhalten: Neben einer Abmahnung eines findigen Advokaten auch noch bis zu 50000 Euro Strafe wegen Verstoß gegen das Jugendschutzgesetz!

Do legst di nieder!

Das mal für die Trödler hier im Forum zur Info!
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Manchmal legt der Tau sich auf mich
Und dann werd ich leise traurig
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