das stimmt ja nicht, dass man davon ausgehen kann, dass ungereimtheiten drinstehen..
wenn sich der autor auf schriftliche dokumente, wie beispielsweise interviews, presseberichte etc stützt, und er sie im richtigen zusammenhang wiedergibt, entstehen da keinerlei probleme..
und wie gesagt.. grönemeyer kann vorher nicht sagen "ich erhebe anklage, weil da eventuell was drinsteht, was nicht stimmt".. er braucht konkrete belege dafür..
von daher ist das
Zitat:
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Außerdem: wenn die Biografie sowieso nicht authorisiert war, dann muß man kein Hellseher sein um zu wissen, daß es wohl einige Ungereimtheiten mit der, ich nenn es mal "korrekten Wahrheit" gibt, denn die kennt wohl nur Grönemeyer selbst. Dazu muß ich dann nicht warten, bis ich es gelesen habe.
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für den sachverhalt ziemlich irrelevant.
und wer das buch nun gelesen hat, ist doch auch wurscht, oder spielt das ne rolle?