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Klar sind die Karten dann Eigentum des Käufers. Aber wenn dieser dann als Verkäufer wieder auftritt und halt nicht nur seine zwei Karten, weil jemand krank ist o.ä., wieder verkauft, sondern eine Vielzahl von Karten verkauft und das mit erheblichem Gewinn, dann fällt das nach meinen Infos schon wieder unter das Thema "gewerbsmäßiges Handeln", d.h. die Einkünfte daraus werden dann steuerpflichtig und man braucht einen Gewerbeschein. Das denke ich ist überall so bei Sachen, die man "über das private Maß hinaus" verkauft.
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