so, ich hab jetzt mal im lexikon (brockhaus) nachgeschlagen zu dem thema, hier die erläuterungen:
pastor: variante 1 - (lat. "hirt"), seelsorger, bes. der evang. geistliche
pastor: variante 2 - besonders in norddeutschland übliche bezeichnung für pfarrer
pfarrer: variante 1 - geistl. vorsteher einer pfarre; die kath. pfarrer werden durch die bischöfe, die evang. pfarrer (auch pfarrerin) durch die kirchenbehörden ernannt, meist unter mitwirkung der gemeinde
pfarrer: variante 2 - der Inhaber eines pfarramtes, dem die betreuung der pfarrei beziehungsweise kirchengemeinde (besonders sakramentsverwaltung, seelsorge) obliegt; in der katholischen kirche vom diözesanbischof, in den evangelischen kirchen durch landeskirchliche verfügung oder gemeindewahl beauftragt. voraussetzungen: in der regel ein theologiestudium, eine kirchlich-praktische ausbildung sowie die ordination
priester: variante 1 - (grch.) bevollmächtigter und stellvertreter der gemeinde bei kult. und rituellen handlungen, häufig auch der mittler zur gottheit. amt des priesters ist es, die kult. tradition zu hüten. das priestertum kann erblich sein oder als unpersönl. amt durch weihen u.a. übertragen werden... in der kath. kirche ist der priester ein kleriker, der priester-weihe empfangen hat. die evang. kirchen kennen keinen bes. priesterstand.
priester: variante 2 - in den meisten religionen der durch weihe bestellte, oft gesondert lebende (p.-kaste, p.-stand)träger besonderen religiösen charismas, mittler zur gottheit, leiter von kult, opfer, gebet, mystischer, magischer und mythisch-religiöser unterweisung und hüter des heiligtums; amts-priestertum in der kath. und orth. kirche (durch p.-weihe begr.); daneben priestertum aller gläubigen (allg. priestertum), betont bes. in den ev. kirchen (bez. in der kath. kirche: laienapostolat).
noch fragen? :wink:
