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Alt 25.08.2003, 22:09   #4
christian
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Registriert seit: 10.01.2001
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christian kann auf vieles stolz seinchristian kann auf vieles stolz seinchristian kann auf vieles stolz seinchristian kann auf vieles stolz seinchristian kann auf vieles stolz seinchristian kann auf vieles stolz seinchristian kann auf vieles stolz seinchristian kann auf vieles stolz seinchristian kann auf vieles stolz seinchristian kann auf vieles stolz sein
*g* .. ihr machts mir schwer.. ich bin ein absoluter verfechter der zwei ".." .. für mich sehen 3 wie einer zuviel aus (das sieht so lang, unnötig lang aus) und einer ist zu sehr "punkt. ende." - dann lieber keiner.. :wink:

aber das sidn kleinigkeiten, leute.. vielleicht kennt ihr juristen, die auf obige rechtliche fragen antworten könnten.. ?

ich hab mich mal schlau gemacht:

natürlich unterliegt ein schriftwerk wie ein songtext dem urheberrecht. aber: es gibt ein sog. "zitatrecht". demnach darf man zb u.a. fremde texte/-stellen zitieren in anführungszeichen und unter angabe der quelle und des urhebers. (meine meinung: würd ja blöde aussehen..) jedoch muss so ein zitat, das urheberrechtswürdig ist, eine gewisse individualität aufweisen. fehlt diese individualität, dann darf man ein solches zitat ohne bedenken verwenden.

nun, ich meine: "zwischen zeilen, irgendwo" hat keine individualität. solche worte fallen sicherlich tausendfach in anderen zusammenhängen.

aber die anderen eben: "tausend wünsche ungeträumt.. ", "heimat ist kein ort.." .. da wirds wohl leicht problematisch, denn sucht man zb im web nach "heimat ist kein ort.." dann findet man so gut wie nichts anderes als ergebnisse, die mit herbert zu tun haben.

wie gesagt, am unproblematischsten finde ich bisher "vielleicht findest du mich.. +nick" (null individualität hat der satz, wenn ihr mich fragt!) und rückseite "zwischen zeilen, irgendwo" + l-v.de .. dann hat all das, vorder, rückseite insgesamt und auch aufgrund der farblichen und schriftbildlichen gestaltung bereits einen eigenen im rechtl. jargon "schöpferischen wert" (auf den ich das copyright habe) und die textzeile an sich aus dem song tritt in den hintergrund. man trifft sich eben hier im forum, zwischen all den zeilen.

ich glaube nicht, dass sich da irgendein anwalt die mühe machen würde, irgendwas einzuklagen. soweit ich das beurteilen kann. hab mir heute an den entscheidenden stellen das urheberrechtsgesezt durchgelesen.. da stand auch schön aufgelistet alles, worauf die von deutschrock ihre abmahnung begründet haben, was für rechte sie haben, was für pflichten ich usw..

ich hole mir aber weiteren rat ein.. mal sehen..

@cosmo: das wort "grönemeyer" in verbindung mit dieser webseite darf ich sehr wohl nicht so einfach auf ein t-shirt drucken, für das andere dann geld zahlen..
christian ist offline