eine wesentliche tatsache, der seit heute im urheberrecht gültig ist, ist dass nicht nur das
hochladen / anbieten von mp3s zb in tauschbörsen verboten ist, sondern auch jegliches
herunterladen von urheberrechtlich geschütztem material explizit verboten ist.
aber mp3-player kann man auch legal mit ganz viel musik befüllen, zudem noch mit podcasts und vielem mehr. von daher haben mp3-player durchaus noch ihre daseinsberechtigung.
