Zitat:
Zitat von doobiebrother
<snip>, sondern auto aus 1.hand. das heisst ja wohl das herr bert immer noch der besitzer dieses autos ist. und der jenige es wohl in seinem auftrag verkauft, oder so ähnlinch.......... also ist dieser "böse" geschäftemacher vielleicht garkein so schlimmer finger.
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Ein neuer Eigentümer wird (glaube ich) erst bei Anmeldung eines Autos eingetragen, sonst stünde ja bei jedem Gebrauchtwagen, den man vom Händler kauft, immer auch der Händler im Brief (was nicht der Fall ist).
Mit anderen Worten: Ich kann mein Auto abmelden es weiterverkaufen, der Käufer verkauft es ohne es anzumelden wieder weiter usw. und wenn es irgendwann so beim 23. Käufer ankommt, stehe immer noch ich als einziger Vorbesitzer im Brief. Es sind also diverse unterschiedliche Szenarien denkbar.