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Geschmacklose e-Bay Auktionen bzg. Herbert
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03.06.2003, 21:58
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karin
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Beiträge: 16
Da hast du recht, ein Telefonat darf man nur mit Zustimmung der jeweiligen Person veröffentlichen ohne sich strafbar zu machen.
Ich finde es wirklich verachtenswert mit so etwas noch Geschäfte zu machen
karin
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