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dass ich nach diesem theater nicht mehr gewillt bin, diese 23 euro zu zahlen. zum einen haette ich keinen auftrag erteilt die maschine zum hersteller zu schicken, wenn ihnen dadurch kosten entstanden sind, kann ich da nichts zu und zum anderen habe ich keinen auftrag/AGB's unterschrieben der besagt, dass ein kostenvoranschlag zu vergueten ist
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rööschtisch....
mein bruder(jurastudent) sagt das du vollkommen im recht bist....
du bist nicht verpflichtet die portokosten des unternehmens zu bezahlen.....