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Alt 07.02.2007, 15:36   #1
Fisch im Netz
Bist du da?!?
 
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Registriert seit: 09.02.2001
Ort: Eddies Eisbar - das Schleckerparadies
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Rechtsfrage...

vielleicht habe ich ja glueck und der ein oder andere "rechtsverdreher" tummelt sich hier im forum und ist bereit mir einen kleinen tipp zu geben.

folgendes problem:
ich habe im mai 2006 einen defekten bohrhammer in eine reparaturwerkstatt gebracht. die schlagbohrfunktion war defekt, die bohrmaschinenfunktion hingegen noch funktionstuechtig. meine frage war zunaechst, ob ich mit meinem anliegen in dem geschaeft richtig sei, weil ich wusste, dass dort fuer gewoehnlich nur groessere maschinen repariert werden. aber man versicherte mir "dass man das schon hinbekommen wuerde.." und ich liess das geraet mit dem wunsch, einen kostenvoranschlag zu bekommen, dort.
3 wochen vergingen und ich hoerte nichts. dann rief ich dort mal an und fragte wie der stand der dinge sei. daraufhin sagte man mir, dass er das geraet nicht oeffnen konnte, weil man einen spezialschluessel benoetigen wuerde und er so die maschine zum hersteller schicken musste. und die sich noch nicht gemeldet haetten.
ich wartete also wieder 3 wochen und rief dann erst an.
bekam ich die antwort "ja, die reparatur wuerde XXX betragen". in meinen augen lohnte sich keine reparatur, weil man fuer nur einige euros mehr schon ein neues geraet bekommt. also teilte ich mit, dass ich keine reparatur wuenschen wuerde und das geraet so wieder abholen wuerde, weil ja schliesslich die bohrmaschinenfunktion noch intakt waere.
soweit, so gut... es vergingen wieder einige wochen... dann bekam ich eine rechnung dieser firma ueber 23 euro. fuer angefallene portokosten und den kostenvoranschlag.
war ich schon das erste mal sauer, dass ich sofort eine rechnung bekam, obwohl das geraet noch nicht wieder zurueck war. ich also in diese werkstatt gefahren und wollte meine maschine abholen. da praesentierte mir der chef mit einem breiten grinsen meinen bohrhammer in allen einzelteilen... bis auf die letzte schraube zerlegt! da bin ich ja mal dezent ausfallend geworden und habe ihn gefragt, was ich mit diesem schrotthaufen jetzt anstellen soll so koennte ich das ja nur in die tonne kloppen. sagte mir der chef dann recht verlegen, dass er das teil versuchen wuerde zusammenzubauen. sach ich, "schoen, diese 23 euro zahl ich erstmal nicht und wie machen wir das jetzt mit dem zusammenbauen? das kostet mich ja dann auch wieder geld fuer nix." sagt er "ne, ne.. das machen wir dann so"
wochen vergingen... ich rief an was mit der maschine ist "oh, hab ich noch nicht gemacht, ich meld mich bei euch" .. wochen vergingen.. ich rief an "noch nicht fertig, ich meld mich bei euch" ... wochen vergingen mahnung flattert ins haus ueber diese 23 euro ich stinkesauer und ruf dort an "oh, schuldigung, das muss meine frau rausgeschickt haben ne, das muessen sie jetzt nicht zahlen ich kuemmer mich um die maschine" ... wochen vergingen ich ruf an "ja, ich habs fast, mir fehlt da ein teil .. auf das warte ich noch vom hersteller .. ohne das kann ich es nicht zusammenbauen... ich meld mich bei euch" wochen vergingen ich ruf an "teil ist noch nicht da ich meld mich bei euch" wochen vergingen ... ich fahr hin und siehe da das maschinchen ist zusammengebaut hat ja auch nur knapp 8 monate gedauert chef war nicht da als ich maschine abgeholt hab, so sagte ich seiner frau im buero, dass ich nach diesem theater nicht mehr gewillt bin, diese 23 euro zu zahlen. zum einen haette ich keinen auftrag erteilt die maschine zum hersteller zu schicken, wenn ihnen dadurch kosten entstanden sind, kann ich da nichts zu und zum anderen habe ich keinen auftrag/AGB's unterschrieben der besagt, dass ein kostenvoranschlag zu vergueten ist.

nun meine frage
bin ich tatsaechlich im recht?
ich habe gelesen, dass kostenvoranschlaege in der regel kostenlos sind. sonderfaelle gibt es da schon, aber da wuerde ich meinen fall nicht zu zaehlen. und da es so ist, dass kostenvoranschlaege im zweifelsfall kostenlos sind, haette man mit mir im vorfeld ein entgeld vereinbaren muessen oder ich haette durch meine unterschrift AGBs annehmen muessen in denen die bezahlung von kostenvoranschlaegen geregelt ist. sehe ich das richtig?

ganz ehrlich, im normalfall haette ich diese 23 euro gezahlt und haette mich geaergert. aber nach dieser zeit und diesem hin und her, seh ich das einfach nicht ein.
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