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Alt 07.11.2007, 20:20   #35
Glanzpapier
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Glanzpapier wird schon bald berühmt werdenGlanzpapier wird schon bald berühmt werden
AW: Dietrich Grönemeyer bei Johannes B. Kerner (Korrektur)

Hier der Anfang des Artikels, auf den ich mich bezogen hatte. Ob das alles so stimmt mit der mangelnden Wahrnehmung der Kollegen weiß ich natürlich nicht - hier scheint ja jemand involviert zu sein, der einen Rechtsstreit mit Grönemeyer hat, also wohl auch nicht so objektiv...
Es folgt dann noch ein Interview, das hab ich mal weggelassen.Da steht im wesentlichen drin, dass das Marketing-Konzept von Grönemeyer legal ist...

Der Fall Grönemeyer

Ein Gespräch mit der Fachanwältin für Medizinrecht Beate Bahner (Heidelberg) über die Grenzen von Eigen-PR und Selbstvermarktung am Beispiel des umstrittenen "Medizin-Papstes" Dietrich Grönemeyer.

Beate Bahner: "Das neue Werberecht für Ärzte. Auch Ärzte dürfen werben."
27.12.06 - Die Laienpresse adelte ihn zum "Medizin-Papst" oder zu "Deutschlands bekanntestem Arzt". Medizinkollegen nahmen den Bestseller-Autor Dietrich Grönemeyer dagegen kaum wahr - und wenn, dann warfen sie ihm "Hokuspokus", "Dampfplauderei" und schlichten Populismus vor. Wie konnte es der in Fachkreisen weithin unbekannte Radiologe zu zahllosen TV-Auftritten und zur "unbestrittenen Nummer eins der sanften Medizin" (Pressetext der ARD-Talksendung "Beckmann") bringen?

Kurz vor Weihnachten packte der ehemalige Medienberater Grönemeyers, Olaf Sperwer, aus. Stimmt dessen Geschichte, dann wurde die Karriere von "Pop-Professor" und "Gesundheitsapostel" Grönemeyer nach einem regelrechten Masterplan aufgezogen. Für viel Geld (Sperwer will von Grönemeyer noch ausstehende Erfolgshonorare von rund 150 000 Euro einklagen) sollte Ex-RTL-Mann Sperwer die "Marke Professor Grönemeyer" kreieren und den Mediziner "bei jeder Art von öffentlichen Auftritten" positionieren. Angestrebt war unter anderem eine eigene TV-Sendung.

Nun kann sich nicht jeder Arzt mit dem klangvollen Namen eines berühmten Bruders schmücken (in diesem Fall des Sängers Herbert Grönemeyer) - und schon gar nicht 150 000 Euro ins Praxismarketing investieren. Andererseits dürfen, wollen und müssen auch Ärzte werben.
Aber wo sind die Grenzen? Was ist - erlaubtes - "werbewirksames Verhalten" und was - verbotene - "berufswidrige Werbung"? Wir sprachen mit der Anwältin und Expertin für Medizinrecht Beate Bahner (Heidelberg), Autorin des Standardwerks "Das neue Werberecht für Ärzte".
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