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Alt 19.06.2007, 17:15   #4
matuschek
Ö
 
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Beiträge: 23
matuschek befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
AW: Gerichtsurteil bezüglich der Bunte-Fotos

Ich finde, daß das ein schwerer Schlag gegen die Pressefreiheit ist und kann mich der Meinung des Spiegel anschließen.
Hoffentlich hat dieses Urteil keinen Bestand!

Wer, wie auch im Artíkel geschrieben steht, seine Trauer so öffentlich macht, der sollte es auch akzeptieren, wenn über das Ende der Trauer bzw. einen weiteren (Liebes-)Lebenabschnitt berichtet wird.
Und, wer sich mit einer öffentlichen Person "einläßt", der sollte auch damit rechnen, daß im Zusammenhang mit der öffentlichen Person auch über sich selbst berichtet wird.

Von daher nochmals: Hoffentlich hat das Urteil KEINEN Bestand, auch wenn es sich um Grönemeyer handelt.
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