Zu lesen auf
www.spiegel.de:
Grönemeyer-Freundin tabu
Der Bundesgerichtshof hat entschieden: Fotos von Herbert Grönemeyer und seiner Freundin Sonja F. sind für die Presse tabu - auch wenn sich das Paar in der Öffentlichkeit zeigt. Schutz der Privatsphäre oder Zensur? Womöglich muss sich nun das Bundesverfassungsgericht mit dem Fall befassen.
Hier könnt ihr den Artikel weiterlesen:
http://www.spiegel.de/panorama/justi...489491,00.html
(BGH-Urteil vom 19. Juni 2007, Aktenzeichen VI ZR 12/06)
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