AW: Die Bahn streikt!
Ansich stimme ich persönlich dir da zu.
Das BGB und das ArbG sagen aber aus, dass Streiks nur durchgeführt werden dürfen, inwiefern kein bundeseinheitlicher Schaden entsteht, sprich: nicht die Geasmtbevölkerung extremst darunter leidet.
Das mit dem Güterverkehr kann ich ja so eben noch verstehen, aber wo bitte ein erheblicher Schaden liegen soll wenn der Fernverkehr auch bestreikt wird entzieht sich meinem Verständniss. Da muss ich dir recht geben, das ist echt skandalös.
Es gilt Tarifautonomie und daran sollte sich der Staat, insbesondere die Justiz auch halten.
Wo man dann wieder beim Thema Deutschland wären, aber das ist hier nicht Sinn der Disskusion..
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